Teilnahmebedingungen „Moselwalentenjagd“

Es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Veranstalter
    Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der
    Moselwal Digitalagentur UG (hb) Hackhausen 2B 42697 Solingen (nachfolgend: Moselwal).
  2. Teilnehmer*innen
    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
    Die Teilnehmer*innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Preisausschreiben nachweisen. Weisen die Teilnehmer*innen innerhalb der von der Moselwal gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält Moselwal sich vor, die Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen.
  3. Gewinne
    Beim ausgeschriebenen monatlichen Gewinn handelt es sich um eine Moselwal Gummiente, die durch die Moselwal Jury an insgesamt 3 Gewinner auf den Plattformen Instagram, Twitter und Facebook vergeben wird. Die Gewinnvergabe erfolgt mit jeder #Moselwalentenjagd neu.
  4. Wie erfolgt die Teilnahme?
    Das Gewinnspiel findet auf Twitter, Instagram und Facebook statt. Alle richtigen Lösungen, die auf der jeweiligen Plattform bis Sonntag 23:59 Uhr eingehen, kommen in eine Verlosung, die am darauffolgenden Montag stattfindet.
    Dies kann über ein Photo mit Markierung oder eine eindeutige Beschreibung erfolgen.
    Mehrfachteilnahmen sind möglich. Allerdings darf jede*r Teilnehmer*in nur einmal pro #Moselwalentenjagd teilnehmen.
    Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer*innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
  5. Rechte
    Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmer*innen der Moselwal das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung der Bilder und Texte auf der Internetseite mosewal.de, auf den Moselwal Social Media Kanälen Facebook (Meta Platforms Ireland Limited), Twitter, Instagram ein.
    Das Verwenden von fremden Bildern und Texten aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber*innen - nicht gestattet.
    Die Teilnehmer*innen bestätigen mit der Teilnahme, dass ihnen die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und sie diese notfalls auch schriftlich beibringen können. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigungen der Teilnehmer*innen Rechte Dritter durch die Veröffentlichung der Antwort auf Mosewal.de verletzt werden, stellen die Teilnehmer*innen Moselwal von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.
  6. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
    Die Gewinner eines Monats werden zu Beginn der Folgewoche durch die Moselwal Jury anhand des Kriteriums (Rechtzeitiger Eingang innerhalb der Einsendefrist) per Los ermittelt. Dabei kürt die Jury pro Socialmediakanal (Facebook, Instagram, Twitter) jeweils eine*n Einsender*in zum*zur Gewinner*in.
    Gewinner*innen werden über die bei der Teilnahme angegebenen Accounts benachrichtigt. Hat der*die Gewinner*in bei der Teilnahme keine Adresse zum Versand des Gewinns hinterlegt, wird er in der Benachrichtigungsemail aufgefordert, seine Adresse per E-Mail an Moselwal zu senden. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann Moselwal dem*der Gewinner*in eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb einer von Moselwal gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch.
    Die Kontaktangaben können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden.
    Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Moselwal nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
  7. Gewinnübermittlung
    Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Post an die Adresse, die der*die Teilnehmer*in bei der Teilnahme bzw. nach Aufforderung angegeben hat.
    Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist Moselwal nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
    Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf die Gewinner*innen über.
  8. Ausschluss von Teilnehmern*Teilnehmerinnen
    Moselwal behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
    Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
    Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.
  9. Keine Gewinnübermittlung
    Sollte eine Gewinnübermittlung an den*die Gewinner*in nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der*die Gewinner*in den Gewinn nicht annimmt) bleibt es Moselwal nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer*innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel oder Preisausschreiben genutzt wird).
  10. Datenschutz
    Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.
  11. Haftungsausschluss
    Moselwal übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste; insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind; technische Defekte, sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
  12. Änderung/Einstellung des Preisausschreibens
    Moselwal behält sich das Recht vor, das Preisausschreiben im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
    Moselwal ist insbesondere berechtigt, das Preisausschreiben einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
    • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder
    • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
  13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
    Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
  14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
    Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  15. Verbraucherschlichtung
    Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Moselwal nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.